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Krankenversicherung

Durch das am 01.04.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsbürger, deren Wohnsitz in Deutschland liegt, eingeführt worden.

Alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Weitere Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie online in der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit: Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung .

Alle Bürger ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die in Deutschland zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren, müssen seit dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen. Die Versicherung kann bei jedem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Unternehmen erfolgen. Die Betroffenen können zwischen einem Normaltarif und dem so genannten Basistarif wählen. Im Gegensatz zu anderen Tarifen besteht im Basistarif die Pflicht des Versicherers, eine Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, zu versichern. Diese Personen können nicht wegen ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes abgelehnt werden.

Mit Wirkung ab dem 01.08.2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft getreten. Das hat für die Versicherten, unabhängig davon ob privat oder gesetzlich krankenversichert, große Auswirkungen, falls der Versicherte mit Beiträgen bei seiner Versicherung in Rückstand ist.

Die wesentlichen Regelungen sind:

  • Einführung eines Notlagentarifs in der privaten Krankenversicherung,
  • Absenkung der Säumniszuschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5% im Monat auf 1% im Monat,
  • Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen (§256a SGB V).

Wenn die Krankenversicherung rückständige Beiträge fordert, dann können Sie hiervon ggf. profitieren. Hierzu berate ich Sie gerne und Übernehme auch die rechtliche Vetretung gegenüber der Krankenversicherung.